Hygieneregeln TSV Windheim – gültig ab 11.11.2021
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Hygieneregeln TSV Windheim – gültig ab 11.11.2021

Hygieneregeln TSV Windheim – gültig ab 11.11.2021

Grundsätzlich gilt folgendes:

Entscheidend für die Regelungen in der TSV-Arena ist die Krankenhausampel des Freistaates Bayern bzw. des Landkreises Kronach (sofern Hotspot) – diese ist abrufbar auf der Homepage des Landkreises Kronach – Link – hier ist festgelegt, welche Maßnahmen aktuell gelten.

Steht die Krankenhausampel auf Gelb, gilt die 3G+ Regel (geimpft / genesen / PCR-getestet)

Steht die Krankenhausampel auf Rot, gilt die 2G-Regel (geimpft / genesen) – dies gilt auch für Zuschauer!

Geimpfte und Genesene bringen bitte einen Nachweis zum Spiel mit.

Sollte eine Spielerin/ein Spieler keinen Nachweis erbringen können, verwehren wir den Zugang zur Halle.

Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler, die sich regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterziehen müssen, sind von den Regelungen ausgenommen.

In der Halle besteht Maskenpflicht. Am Platz können die Masken abgenommen werden, sofern der Abstand von 1,5m eingehalten werden kann.

Die Duschen können unter Beachtung des Mindestabstandes genutzt werden.

Die Hygieneregeln des TSV lehnen sich an die Rahmenvorgaben des BTTV an und müssen von den Gastmannschaften akzeptiert werden.

Hygienekonzept TSV Windheim (Link)